Finanzierung Ihrer Haushaltshilfe: So sichern Sie sich die Kostenübernahme
Die Entscheidung für eine professionelle Haushaltshilfe oder Unterstützung im Alltag ist eine enorme Erleichterung. Doch viele zögern, weil sie unsicher bezüglich der Kosten sind. Die gute Nachricht ist: In sehr vielen Fällen müssen Sie die Kosten nicht allein tragen! Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Menschen in bestimmten Lebenssituationen finanziell zu unterstützen. Als zertifizierter und erfahrener Dienstleister kennen sich die Alltagsfeen bestens mit den Themen Kostenübernahme durch Pflegekasse und Krankenkasse aus und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über Ihre wichtigsten Ansprüche und wie Sie diese geltend machen können. Wir entwirren das «Behördendeutsch» und zeigen Ihnen, wie einfach der Weg zur finanzierten Alltagshilfe sein kann.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Der Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI)
Dies ist eine der häufigsten und wichtigsten Finanzierungsquellen für unsere Kunden.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Jede Person, die in einen der fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis 5) eingestuft ist und zu Hause gepflegt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Betrag liegt aktuell bei 125 Euro pro Monat. Wichtig zu wissen: Dieser Betrag ist zweckgebunden und muss für qualitätsgesicherte «Angebote zur Unterstützung im Alltag» verwendet werden. Er wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Wenn der Betrag in einem Monat nicht genutzt wird, kann er angespart und zu einem späteren Zeitpunkt (bis zum 30.06. des Folgejahres) verbraucht werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Die Leistungen der Alltagsfeen fallen genau unter diese Kategorie. Sie können den Betrag also vollständig für unsere Dienstleistungen einsetzen, zum Beispiel für:
- Hilfe bei der Haushaltsführung (Reinigung, Wäschepflege)
- Einkaufshilfen und Besorgungen
- Begleitung zu Ärzten und Behörden
- Betreuung und Alltagsbegleitung zur Förderung sozialer Kontakte
Als anerkannter Anbieter nach Landesrecht in NRW können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Das bedeutet für Sie minimalen Aufwand.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Haushaltshilfe auf Rezept
Auch ohne Pflegegrad kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe bestehen. Die Kosten hierfür trägt dann die gesetzliche Krankenkasse.
In welchen Situationen zahlt die Krankenkasse?
Ein Anspruch besteht in der Regel dann, wenn Sie aufgrund von schwerer Krankheit, nach einer Operation oder wegen einer Risikoschwangerschaft den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können. Eine entscheidende Voraussetzung ist meist, dass ein Kind unter 12 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung) im Haushalt lebt, das versorgt werden muss.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?
- Ärztliche Verordnung: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Er muss Ihnen die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigen.
- Antrag bei der Krankenkasse: Reichen Sie die ärztliche Verordnung zusammen mit einem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Genehmigung: Nach der Genehmigung können Sie einen qualifizierten Dienstleister wie die Alltagsfeen beauftragen.
Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung und können mit vielen Kassen direkt abrechnen.
Wir bringen Licht in den Förderdschungel
Die Alltagsfeen lassen Sie mit diesen Fragen nicht allein. Unsere geschulten Berater prüfen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre individuelle Situation und erläutern Ihnen transparent Ihre finanziellen Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen, die Unterstützung zu erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung
